Aufsichtsrat

In Übereinstimmung mit dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) und der Satzung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft setzt sich unser Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, von denen zwei Mitglieder durch die Hauptversammlung und ein Mitglied durch die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen gewählt wird.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Überwachung und Beratung des Vorstands, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Zustimmung zu wichtigen unternehmerischen Planungen und Entscheidungen.

Der amtierende Aufsichtsrat wurde in der Hauptversammlung 2026 gewählt, seine Amtszeit endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2030 beschließt. Die nächste satzungsgemäße Aufsichtsratswahl findet im Jahr 2031 statt.

Christian Wolff, Aufsichtsratsvorsitzender
  • Diplom-Kaufmann
Robert Tittl, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
  • Diplom-Ingenieur
Georg Huber, Arbeitnehmervertreter
  • Elektroingenieur

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