Ad-hoc-Mitteilungen
Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (bis Mitte 2016: § 15 Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) zur Veröffentlichung von Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, verpflichtet. Die aktuellen Ad-hoc-Mitteilungen der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft werden immer auf dieser Seite veröffentlicht.Widerruf der Zulassung zum Handel der Aktien der Gesellschaft im Regulierten Markt
- (Ad-hoc Mitteilung vom 08.03.2022)
Geplante Firmenübernahme
- (Ad-hoc Mitteilung vom 20.12.2021)
Delisting und Einbeziehung in den Freiverkehr
- (Ad-hoc Mitteilung vom 20.12.2021)