Finanzberichte 2016

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2015, das am 26.11.2015 in Kraft getreten ist, ist die bisherige Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung nach § 37x WpHG a.F. entfallen. Die letzte veröffentlichte Zwischenmitteilung betrifft das erste Quartal 2016.
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