Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder

In seiner Sitzung am 22. März 2021 hat der Aufsichtsrat nach entsprechender Beratung das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder („Vergütungssystem“) der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft („NUCAG“ oder „Gesellschaft“) entsprechend den neuen Anforderungen des Aktiengesetzes infolge der Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen.
Dieses Vergütungssystem gilt für sämtliche nach der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Juli 2021 neu abzuschließende oder zu verlängernde Vorstandsdienstverträge und wurde der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt. Die ordentliche Hauptversammlung 2021 hat das Vergütungssystem am 8. Juli 2021 mit einer Mehrheit von 77,92% des Grundkapitals gebilligt. Das Vergütungssystem des Vorstands können Sie im Detail Leitet Herunterladen der Datei einhier nachlesen.

Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Beschlussfassung betrifft sowohl das der Hauptversammlung vorgelegte System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder als auch die Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Ein die Vergütung bestätigender Beschluss ist zulässig. Die erstmalige Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.
Die ordentliche Hauptversammlung 2021 hat am 8. Juli 2021 mit einer Mehrheit von 77,92% des Grundkapitals das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat beschlossen und die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigt, wie sie in § 11 der Satzung von der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Juli 2021 beschlossen wurde.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats können Sie im Detail Leitet Herunterladen der Datei einhier nachlesen.
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