Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

Die Börse München hat dem Antrag der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft mit der WKN 678960 zum Handel im Regulierten Markt stattgegeben.

Der Widerruf wurde mit Ablauf des 15. Juni 2022 wirksam. Die Preisfeststellung im Regulierten Markt wurde mit Ablauf des 15. Juni 2022 eingestellt.

Auf Antrag der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, die auch als Skontroführer fungiert, mit Genehmigung der Gesellschaft wurde oben genanntes Wertpapier an der Börse München (Spezialistenmodell) ab dem 16. Juni 2022 in den Freiverkehr eingeführt.

Mit Widerruf der Zulassung zum Handel im Regulierten Markt ist die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft nicht mehr börsennotiert i.S.d. § 2 Nr. 11 WpHG und damit nicht mehr zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB verpflichtet.

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